Die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern - EMFV) setzt die Richtlinie 2013/35/EU über den Schutz vor der Gefährdung durch elektromagnetische Felder in Deutsches Recht um. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Verordnung über elektromagnetische Felder (EMFU).

Inhalt

Die EMF-Verordnung steht in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz und übernimmt das Konzept zur Einwirkung von physikalischen Größen wie Lärm, Vibrationen oder optische Strahlung.

Einzelnachweise

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Neue Arbeitsschutzverordnung verlangt Beschäftigte vor